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4 mit dem Rücken zu uns sitzende sich umarmende Kinder

Unsere Aufgaben

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (2021) hat der Gesetzgeber den Grundstein für eine Zusammenlegung der Hilfen und der Unterstützung für Kinder mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Jugendhilfe gelegt. Für die Umstellung besteht ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2028, ein weiteres Bundesgesetz zur näheren Ausgestaltung ist vorgesehen.

Der Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts erfordert dabei das Zusammenwachsen und die Umorganisation der Angebote der Eingliederungshilfe für geistig und körperlich behinderte junge Menschen mit denen für seelisch behinderte junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Weg zur Umsetzung der Idee der sogenannten „Großen Lösung“ ist noch weit.

Bei den Leistungsträgern ist zunächst zu klären, welche Optionen für die Vollziehung bestehen, was diese konkret bedeuten und welche Auswirkungen sie auf die unterschiedlichen Bereiche der Sozialleistungen haben. Ein Teil der großen Lösung betrifft das Vertragsmanagement, das heißt die Ausgestaltung der Beziehungen zu den Anbietern von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Für die Erarbeitung dieses Teils wurde bei der KOSOZ AöR nun das Projekt „Vertragsmanagement SGB VIII (VM-8)“ ins Leben gerufen, das den Kreisen Schleswig-Holsteins die Möglichkeiten zur Umsetzung aufzeigen soll. Neben dem eigentlichen Vertragsmanagement wird das Projektteam auch an der Entwicklung inklusiver Angebote gemeinsam mit den Leistungserbringern arbeiten, um die Idee der „Großen Lösung“ bestmöglich umzusetzen.

Unser Team

Projektleitung

Teammitglied

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Anschrift

Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise
Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)

Hopfenstr. 2d
24114 Kiel

Kontakt

Fon: 04 31 / 53 05 51 - 0
Fax: 04 31 / 53 05 51 - 99

E-Mail: info[at]kosoz.de
Web: www.kosoz.de

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