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Gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 9 der Organisationssatzung erledigt die KOSOZ AöR für ihre Träger bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX die Organisation und Begleitung des kommunalen Benchmarkings.

Ziel des Kennzahlenvergleichs in den Kreisen und den kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein ist es, ein auf das Gesetz (SGB IX) aufbauendes System von gemeinsam definierten Kennzahlen für das Leistungsgeschehen in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen abzubilden und den Teilnehmern einen Maßstab für die Qualität der eigenen Dienstleistung an die Hand zu geben.

Das Benchmarking eröffnet die Möglichkeit, vom Besseren zu lernen, die eigenen Strukturen und Prozesse kritisch zu hinterfragen und Verbesserungspotenziale zu erkennen.

Die Firma con_sens wurde von der KOSOZ AöR und den vier kreisfreien Städten mit der Moderation und Durchführung des Benchmarkingprozesses beauftragt.

Die Ergebnisse des Benchmarkings des Berichtsjahres 2021 (Bericht 2022) finden Sie hier.

Die Ergebnisse des Benchmarkings des Berichtsjahres 2020 (Bericht 2021) finden Sie hier

Die Ergebnisse des Benchmarkings des Berichtsjahres 2022 (Bericht 2023) stehen aktuell noch nicht zur Verfügung.

Weitere Publikationen der Firma con_sens finden Sie hier

Anschrift

Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise
Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)

Hopfenstr. 2d
24114 Kiel

Kontakt

Fon: 04 31 / 53 05 51 - 0
Fax: 04 31 / 53 05 51 - 99

E-Mail: info[at]kosoz.de
Web: www.kosoz.de

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