Sonderaufgaben im Bereich des Werkstattrechts
Anerkennung von Werkstätten
- Abrechnung Rentenversicherungsbeiträge nach § 179 SGB VI
- Prüfung von Arbeitsergebnissen der Werkstätten nach § 12 Abs. 6 der Werkstättenverordnung
- Erstattung von Auwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1 Abs.3 Satz 1 Aufwenungserstattungsverordnung