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Kitesurfer auf dem Meer am Strand

Bei der Prüfung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung", kurz gFAB genannt, handelt es sich um den anerkannten Abschluss einer beruflichen Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBL S. 1112), zuletzt geändert durch das Bildungsreformgesetz vom 01. April 2005.

Durch die Landesverordnung vom 05. September 2016 ist der Vorstand der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR) als zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" bestimmt worden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle gFAB. 
 

Geschäftsstelle gFAB

Rechtsgrundlagen

Anmeldung zur Prüfung

Aktuelles

Anschrift

Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise
Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)

Hopfenstr. 2d
24114 Kiel

Kontakt

Fon: 04 31 / 53 05 51 - 0
Fax: 04 31 / 53 05 51 - 99

E-Mail: info[at]kosoz.de
Web: www.kosoz.de

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