Soziale Teilhabe für Minderjährige
Unsere Aufgaben
Das Team Vertragsmanagement Soziale Teilhabe für Minderjährige und Teilhabe an Bildung ist eine Fachgruppe bei der KOSOZ AöR. Das Team verhandelt mit Leistungsanbietern im Auftrag der Kreise Schleswig-Holsteins Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Abs. 1 SGB IX. Diese Vereinbarungen sind Vorrausetzung für die Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe.
Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen der heilpädagogischen Leistungen (in ambulanter Form, aber auch im Kontext der Kindertagesstätten), der Teilhabe zur Bildung (u.a. Schulbegleitung/Assistenz im Rahmen der Schulpflicht) und bei den Leistungsangeboten über Tag und Nacht nach § 134 SGB IX.
Neben dem Kerngeschäft des Vertragsmanagements nimmt das Team auch die Interessen der Kreise auf Landesebene, u.a. in Form von Gremienarbeit, wahr.
Durch unsere konzeptionelle Arbeit sollen Leistungsangebote für Minderjährige aktuell, inklusiv und praxisnah gestaltet werden.
Wir begleiten Projekte der Kreise Schleswig-Holsteins und versuchen unseren landesweiten Überblick und unsere Erfahrung mit einzubringen.
Wir beraten nicht nur die Kreise sondern auch die Leistungsanbieter bei der konzeptionellen Entwicklung von Leistungsangeboten und Fragen der Wirtschaftlichkeit.
In Anbetracht fehlender Fachkräfte, der Zunahme der Bedarfe in der Eingliederungshilfe und in Zeiten der wirtschaftlichen Veränderungen versuchen wir lösungsorientiert zu agieren, um das Feld der Eingliederungshilfe im Bereich der Minderjährigen für die Zukunft aufzustellen. Wir haben dabei auch den Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts („Große Lösung“) im Blick. Es geht dabei um die Zusammenführung der Angebote der Eingliederungshilfe für geistig und körperlich beeinträchtige junge Menschen mit denen für seelisch beeinträchtigte junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe.