Teilhabe für Erwachsene
Unsere Aufgaben
Das Team Teilhabe für Erwachsene ist eine Fachgruppe bei der KOSOZ AöR, welche Leistungs- und Vergütungvereinbarungen mit Leistungsanbietern im Auftrag der schleswig-holsteinischen Kreise nach § 125 Abs. 1 SGB IX verhandelt. Diese Vereinbarungen sind Vorrausetzung für die Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Kreise, aber auch als Berater für die Leistungserbringer bei der Entwicklung sowie bei Fragen der Wirtschaftlichkeit. Neben dem Kerngeschäft des Vertragsmanagements nimmt das Team auch die Interessen der Kreise auf Landesebene, u.a. in Form von Gremienarbeit, wahr.
Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen der sozialen Teilhabe (in Form von aufsuchender Assistenz und Assistenzleistungen in einer besonderen Wohnform) und der Teilhabe am Arbeitsleben (Leistungserbringung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung/Leistungen durch andere Leistungsanbieter § 60 SGB IX).
Die Herausforderungen werden dabei nicht geringer. In Zeiten fehlender Fachkräfte, der Zunahme und Veränderung von Bedarfen in der Eingliederungshilfe und einer sich wandelnden Wirtschaft ist es unser Verständnis von Vertragsverhandlungen, diese konsensorientiert und partnerschaftlich zu führen.
Wir können es uns nicht leisten, die Hilfen an den Bedarfen der Menschen vorbei zu planen.
Die multiprofessionelle Zusammensetzung aus den Bereichen der Pädagogik, Betriebswirtschaft und des Verwaltungsrechts ermöglichen es, dem Team Teilhabe für Volljährige nicht nur auf die Herausforderungen des SGB IX vollumfänglich reagieren zu können, sondern vielmehr das Vertragsrecht so zu gestalten, dass dem Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger nach § 95 SGB IX Rechnung getragen wird.