Landesrahmenvertrag
Neuer Landesrahmenvertrag ab 15.11.2024
Der neue Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt die Grundlagen, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Land künftig erbracht und vergütet werden.
Verwaltungsinterne Ermessensleitlinie über den Umgang mit nicht verständigten Punkten im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX